Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Fahrerlaubnis voraus.
Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge:
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
Einschluss
keine
Zweirad-Führerschein – Klasse A1
Kleines Motorrad
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Fahrerlaubnis voraus.
Fahrzeuge
Krafträder mit Hubraum von max. 125 ccm, max. 11 kW Leistung und ein Verhältnis von Leistung / Gewicht von 0,1 kw pro kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm ( bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Die Leistung darf max. 15kW betragen.
Einschluss
Klasse AM
Zweirad-Führerschein – Klasse A2
Motorrad (beschränkt)
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Fahrerlaubnis voraus.
Fahrzeuge
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Einschluss
Klasse AM und A1
Zweirad-Führerschein – Klasse A2
Motorrad (beschränkt)
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Fahrerlaubnis voraus.
Fahrzeuge
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Einschluss
Klasse AM und A1
Zweirad-Führerschein – Klasse A
Motorrad
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre beim Direkterwerb der Klasse A
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Fahrerlaubnis voraus außer man möchte sie mit 20 Jahren erwerben. Dann ist die Klasse A2 erforderlich.
Fahrzeuge
Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm Hubraum oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15kW.
Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung über 15 kW.
Einschluss
Klasse AM, A1, A2
Weitere Informationen
Preise
Welche Kosten auf euch zukommen, könnt ihr unserer Preisliste entnehmen.