Motorradfahren mit dem Auto-Führerschein
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B. Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt).
Die Ausbildung
Theoretischer Mindestunterricht:
4 Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten)
Praktischer Mindestunterricht:
5 Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten)
Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass UND Führerschein der Klasse B
- biometrisches Passbild
- Verwaltungsgebühr 38,60 €
- Teilnahmebescheinigung B196
Die Preise
- Kursentgelt Fahrerschulung 690 €
- Darüber hinaus: jede weitere Fahrstunde (á 45 Minuten) 45 €
- Flatrate Übungsplatznutzung 50 €
Die Prüfung
Nur eine Schulung. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!