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Öffnungszeiten

Theoretischer Unterricht

Mo, Di, Mi, Do:
19:00 bis 21:00 Uhr

Mi: Klasse C und CE:
19:00 bis 21:30 Uhr

Fr: Klasse A und M:
18:00 bis 20:00 Uhr

Bürozeiten

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Fr:
09:00 bis 12:00 Uhr
15:00 bis 18:00 Uhr

Samstag:
nach Absprache

 

Umschreibung

Führerscheine aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen seit dem 01.07.96 nicht mehr umgetauscht werden.

Inhaber einer Fahrerlaubnis außerhalb der EU/EWR dürfen nur 6 Monate mit der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug führen. Die Umschreibung des ausländischen Führerscheins sollte daher rechtzeitig, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach erstmaliger Einreise, beantragt werden. Gültige Fahrerlaubnisse aus Staaten der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung werden prüfungsfrei umgeschrieben. Informationen über die Staaten der Anlage 11 erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.

Erforderliche Unterlagen:

  • Führerscheinantrag
  • Personalausweis/Pass
  • ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins (durch amtlich anerkannten Dolmetscher/Automobilclub) und eine Kopie
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden)
  • Gültigkeitserklärung und Einverständniserklärung (erhältlich beim Landratsamt oder in der Fahrschule)
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