Der Führerschein

Fahrschule Völker - Online-Anmeldung

Ersterwerb eines Führerscheins

Bei einem Ersterwerb benötigst du:

  • Führerscheinantrag: Diesen erhälst du bei der Anmeldung in der Fahrschule
  • Sehtest: Dieser kann sowohl bei einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden.
  • Ein Passbild: zur Vorlage beim Landratsamt.
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Erste-Hilfe“
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung.

Wie geht es nun weiter?

Gerne übernehmen wir für dich den Behördengang.

Hierzu gibst du bitte alle Unterlagen in unserem Büro ab. Wir bringen dann den Führerscheinantrag zusammen mit allen anderen Unterlagen für dich zur Führerscheinstelle des Landratsamtes. Beim Landratsamt fallen Gebühren in Höhe von € 44,70 bzw. € 43,90 an.

Zudem stellt die Führerscheinstelle aufgrund der Kontaktbeschränkungen die Führerscheine nur noch per Direktversand zu. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von € 5,10 an.

ACHTUNG! Falls du dich für das „begleitete Fahren ab 17“ entschieden hast, fallen die amtlichen Gebühren etwas höher aus (Gebühr: 52,10 € und pro eingetragene Begleitperson 8,40 €).

Was machst du während der Bearbeitung deines Antrages?

Bis der Führerscheinantrag bearbeitet ist und du amtlich registriert bist vergehen einige Wochen. Aufgrund der aktuellen Sitaution dauert dies min. 3 Monate. Da du erst nach Ablauf dieser Bearbeitungszeit eine Prüfung ablegen darfst, solltest du darauf achten, deine Unterlagen frühzeitig beim Landratsamt abzugeben.

Während die Bürokratie ihren Lauf nimmt, beginnst du mit deiner Ausbildung in der Fahrschule. D.h., du besuchst den theoretischen Unterricht in Blockform.

Erweiterung eines Führerscheins

Wenn du bereits einen Führerschein hast und auf eine weitere Klasse erweitern willst, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Personalausweises oder Meldebescheiningung und Reisepass
  • Kopie des bestehenden Führerscheins
  • ein biometrisches Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
  • Führerscheinantrag
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe“

Umschreibung eines Führerscheins

Führerscheine aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen seit dem 01.07.96 nicht mehr umgetauscht werden.

Inhaber einer Fahrerlaubnis außerhalb der EU/EWR dürfen nur 6 Monate mit der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug führen. Die Umschreibung des ausländischen Führerscheins sollte daher rechtzeitig, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach erstmaliger Einreise, beantragt werden. Gültige Fahrerlaubnisse aus Staaten der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung werden prüfungsfrei umgeschrieben. Informationen über die Staaten der Anlage 11 gibt es bei der Führerscheinstelle.

Erforderliche Unterlagen:

  • Führerscheinantrag
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung
  • ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins (durch amtlich anerkannten Dolmetscher/Automobilclub)
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe“
  • Gültigkeitserklärung und Einverständniserklärung (erhältlich beim Landratsamt)

Wiedererteilung eines Führerscheins

Wenn du schon einmal einen Führerschein besaßt und ihn jetzt wiederbekommen möchtest, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe“
  • Führerscheinantrag

Gemeinsam Durchstarten

Führerschein bei völker