Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
Es folgt die "Grobstruktur" mit einigen Merkhilfen:
| A bedeutet Motorrad; früher Klasse 1 |
| B bedeutet Pkw; früher Klasse 3 |
| C bedeutet Lkw; früher Klasse 2 |
| D bedeutet Bus; früher KOM-Schein |
| E bedeutet Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht |
Also bisher ist es noch ziemlich klar:
A-B-C-D-E, von klein nach groß.
Außerdem sind da noch:
| M (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h |
| L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h |
| T (wie Traktor) für große Zugmaschinen |
und seit Februar 2005 die neue Klasse:
S (wie Spaß?) für Trikes, Quads und Microcars bis 45 km/h.
Sie vermissen die Mofas? Für Mofas gibt es keinen eigenen Führerschein; hier erwirbt man lediglich eine so genannte Prüfbescheinigung.